Unberechtigte Lastschrift lässt sich zurückrufen  

Lastschriften sind beliebt und bequem. Ob Mobilfunkvertrag, TV-Abo, Gas- oder Stromanbieter, die Rechnung wird einfach vom Konto abgebucht und man muss sich um nichts weiter kümmern. Anders als ein Dauerauftrag bietet die Lastschrift einen wichtigen Vorteil: Falsche und unberechtigte Lastschriften lassen sich problemlos zurückrufen, und das sogar kostenlos.

Eine Lastschrift kann praktisch jeder veranlassen, der die Kontodaten eines fremden Girokontos kennt. Zwar muss er vom Kontoinhaber dazu die Einwilligung („SEPA-Mandat“) einholen und die Bank muss prüfen, ob der Abbuchende tatsächlich autorisiert ist, die Abbuchung durchzuführen. Immer wieder kommt es aber zu Betrügereien, die erst auffallen, wenn man auf den Kontoauszug schaut. Panik ist trotzdem nicht angezeigt, wenn unberechtigt Geld vom Konto eingezogen wurde, denn falsche Lastschriften muss die die Bank zurückbuchen, sobald man sie dazu auffordert. Die Kosten der Rückbuchung trägt der Veranlasser der unberechtigten Lastschrift, dem Geschädigten dürfen dafür keine Gebühren berechnet werden. Weitere Folgen braucht man nicht zu fürchten, denn im Streitfall müsste der Abbuchende nachweisen, dass die Lastschrift tatsächlich rechtmäßig war. Die angebliche Zustimmung am Telefon zählt im Zweifel nicht als Beweis.

Wie lange man eine Lastschrift zurückholen kann, hängt von der Art der Abbuchung ab. Nach einer unautorisierten Lastschrift hat man ganze dreizehn Monate Zeit, um den Betrag zurückbuchen zu lassen, das ist EU-einheitlich so geregelt. Diese Frist gilt allerdings nur für Lastschriften, die vom Kontoinhaber nicht genehmigt wurden. Hat man dem Abbuchenden zum Beispiel im Rahmen eines Online-Kaufs eine Einzugsermächtigung  erteilt, kann man die Rückbuchung nur innerhalb von acht Wochen veranlassen – zum Beispiel weil mangelhafte Ware geliefert wurde, die man im Rahmen des Rückgaberechts an den Händler zurückgeschickt hat.

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